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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS002128426.07.2023OGHRS1./ Als Dienstverhältnis (Arbeitsverhältnis) wird ein Rechtsverhältnis bezeichnet, das jemand zur Arbeitsleistung für einen anderen in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. 2./ Die wesentlichen Merkmale der persönlichen Abhängigkeit sind die Weisungsgebundenheit des zur Erbringung der Arbeitsleist...
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2RS002130626.07.2023OGHRSDer Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag im Sinne des § 1151 ABGB ist vor allem durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers, also durch dessen Unterworfenheit unter die funktionelle Autorität des Arbeitgebers, gekennzeichnet, welche sich in organisatorischer Gebundenheit, insbesondere an...
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3RS002151826.07.2023OGHRSDer freie Dienstvertrag unterscheidet sich vom (echten) Dienstvertrag im Sinne der §§ 1151 ff ABGB besonders durch die Möglichkeit, den Ablauf der Arbeit selbst zu regeln und jederzeit zu ändern, also durch das Fehlen der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit.
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4RS002137525.11.2020OGHRSWenn die für den Arbeitsvertrag typische individuelle Weisung des Arbeitgebers dort, wo die Arbeitsleistung innerhalb eines organisierten Betriebes erbracht wird, weitgehend durch die Eingliederung des Arbeitnehmers in die betriebliche Ordnung mit ihren vielfältigen Überordnungsbeziehungen und...
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5RS002133225.11.2020OGHRSDer Dienstvertrag im Sinne des § 1151 ABGB ist vor allem durch die persönliche Abhängigkeit des Dienstnehmers, also durch seine Unterworfenheit unter die funktionelle Autorität des Dienstgebers gekennzeichnet, welche sich in organisatorischer Gebundenheit, insbesondere an Arbeitszeit, Arbeitsort und...
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6RS011191425.11.2020OGHRSAbgrenzung Arbeitsvertrag - freier Dienstvertrag; Insgesamt ist nicht auf die Bezeichnung und die Gestaltung des (schriftlichen) Vertrages, sondern auf die allenfalls davon abweichende tatsächliche Handhabung des Vertragsverhältnisses abzustellen (Hier: Sprachlehrer in einer privaten Sprachschule).
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79ObA43/20v25.11.2020OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

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