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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS005854616.09.2025OGHRSDas Gesetz geht in § 2 Abs 1 EFZG vom sogenannten Ausfallsprinzip aus, nach welchem der Arbeitnehmer während der Arbeitsverhinderung durch Krankheit oder Unfall grundsätzlich jenes Entgelt zu bekommen hat, das er verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte.
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2RS005872816.09.2025OGHRSDiese Bestimmungen gehen vom sogenannten Ausfallsprinzip aus. Demnach hat der Arbeitnehmer während seines Urlaubs oder eines Krankenstandes grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten, das er verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte.
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3RS005225729.04.2025OGHRSDie Gewährung einer - auf die Normalarbeitszeit anzurechnenden - Ersatzruhezeit für den Nachtdienst ist kein (zusätzliches) Entgelt für die Zurverfügungstellung von Arbeitskraft. Durch die Gewährung der auf die Normalarbeitszeit angerechneten und damit entlohnten Ersatzruhezeit wird die Mehrdienstle...
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4RS005178429.04.2025OGHRSDer Anspruch aus einer Vereinbarung über Zeitausgleich hat keinen Entgeltcharakter, sondern beruht nur auf einer anderen Verteilung der Arbeitszeit.
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59ObA34/23z18.12.2023OGHTEArbeitsrecht
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