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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS002971623.10.2024OGHRS§ 1497 ABGB ist auf die Ausschlussfristen des Arbeitsrechtes analog anzuwenden; dienen auch diese, wie die meisten Präklusivfristen des allgemeinen bürgerlichen Rechts, der Sicherheit des rechtsgeschäftlichen Verkehrs durch rasche Bereinigung aller offenen Streitfragen.
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2RS012026526.06.2024OGHRSDie Hemmungsvorschriften des ABGB sind auf die im Tiroler L-VBG normierte Verfallsfrist analog anwendbar. Kann ein Vertragsbediensteter infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinen Urlaub nicht verbrauchen, wird der Verfall des Urlaubsanspruches...
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39ObA32/24g26.06.2024OGHTEArbeitsrecht
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