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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS001470926.06.2024OGHRSGleichgültig ist, ob der Beschluss des Vertretungsorgans der Gemeinde erst im Nachhinein gefasst wurde: Hatte der Bürgermeister ohne Vertretungsmacht gehandelt, war das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam. Nach der auch für Gemeinden geltenden Regel des § 1016 ABGB kann das Rechtsgeschäft auch...
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2RS001461726.06.2024OGHRSSolange die Zession nicht wirksam zustandekommt, tritt eine Unterbrechung der Verjährung durch Klagsführung des Zessionars nicht ein. Durch die nachträgliche Genehmigung der Abtretung durch den Kollisionskurator und das Gericht wird die Abtretung zwar rückwirkend voll wirksam. Die rückwirkende Kraft...
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3RS001463026.06.2024OGHRSDie im § 865 ABGB getroffene Regelung ist sinngemäß auf alle anderen Fälle beschränkter Geschäftsfähigkeit auszudehnen (hier: Genehmigung eines Vertrages der Staatsdruckerei durch BM. f. Finanzen).
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4RS001957226.06.2024OGHRSDie Genehmigung der Handlung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht wirkt zurück (Genehmigung einer Kündigung).
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5RS001408826.06.2024OGHRSWer bis zum Genehmigungsbeschluss des vertretungsbefugten Organs seines Vertragspartners an die genehmigungsbedürftige Vereinbarung einseitig gebunden ist, kann, falls er die einseitige Bindung für zu lange erachtet, in analoger Anwendung des § 865 letzter Satz ABGB (vgl hiezu Gschnitzer in Klang 2. ...
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6RS001958626.06.2024OGHRSVollmachtsloses Handeln führt im Privatrecht grundsätzlich zur Unwirksamkeit des Rechtsgeschäftes.
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7RS001817226.06.2024OGHRSDie Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag, auf den neben den besonderen Vorschriften des ArbVG über den Abschluß und den zulässigen Inhalt auch die Bestimmung des ABGB über die rechtliche Möglichkeit und Erlaubtheit anzuwenden sind. Die Betriebsvereinbarung darf daher nicht gegen die guten Sitten...
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8RS002861126.06.2024OGHRSGrundsätzlich ist auch eine rückwirkende Verringerung von mit Betriebsvereinbarung zugebilligten Leistungen durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung - und zwar auch im Wege der authentischen Interpretation der früheren Betriebsvereinbarung - zulässig.
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99ObA31/24k26.06.2024OGHTEArbeitsrecht
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