1 | | RS0014709 | 26.06.2024 | OGH | RS | Gleichgültig ist, ob der Beschluss des Vertretungsorgans der Gemeinde erst im Nachhinein gefasst wurde: Hatte der Bürgermeister ohne Vertretungsmacht gehandelt, war das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam. Nach der auch für Gemeinden geltenden Regel des § 1016 ABGB kann das Rechtsgeschäft auch...
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2 | | RS0014617 | 26.06.2024 | OGH | RS | Solange die Zession nicht wirksam zustandekommt, tritt eine Unterbrechung der Verjährung durch Klagsführung des Zessionars nicht ein. Durch die nachträgliche Genehmigung der Abtretung durch den Kollisionskurator und das Gericht wird die Abtretung zwar rückwirkend voll wirksam. Die rückwirkende Kraft...
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3 | | RS0014630 | 26.06.2024 | OGH | RS | Die im § 865 ABGB getroffene Regelung ist sinngemäß auf alle anderen Fälle beschränkter Geschäftsfähigkeit auszudehnen (hier: Genehmigung eines Vertrages der Staatsdruckerei durch BM. f. Finanzen).
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4 | | RS0019572 | 26.06.2024 | OGH | RS | Die Genehmigung der Handlung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht wirkt zurück (Genehmigung einer Kündigung).
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5 | | RS0014088 | 26.06.2024 | OGH | RS | Wer bis zum Genehmigungsbeschluss des vertretungsbefugten Organs seines Vertragspartners an die genehmigungsbedürftige Vereinbarung einseitig gebunden ist, kann, falls er die einseitige Bindung für zu lange erachtet, in analoger Anwendung des § 865 letzter Satz ABGB (vgl hiezu Gschnitzer in Klang 2. ...
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6 | | RS0019586 | 26.06.2024 | OGH | RS | Vollmachtsloses Handeln führt im Privatrecht grundsätzlich zur Unwirksamkeit des Rechtsgeschäftes.
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7 | | RS0018172 | 26.06.2024 | OGH | RS | Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag, auf den neben den besonderen Vorschriften des ArbVG über den Abschluß und den zulässigen Inhalt auch die Bestimmung des ABGB über die rechtliche Möglichkeit und Erlaubtheit anzuwenden sind. Die Betriebsvereinbarung darf daher nicht gegen die guten Sitten...
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8 | | RS0028611 | 26.06.2024 | OGH | RS | Grundsätzlich ist auch eine rückwirkende Verringerung von mit Betriebsvereinbarung zugebilligten Leistungen durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung - und zwar auch im Wege der authentischen Interpretation der früheren Betriebsvereinbarung - zulässig.
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9 | | 9ObA31/24k | 26.06.2024 | OGH | TE | Arbeitsrecht
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