Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 4 von 4. Trefferseite:

Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS002896727.06.2023OGHRSKeine Verwirkung des Austrittsrechtes eines Dienstnehmers, der einmal auf eine Verzögerung oder Unpünktlichkeit in der Auszahlung der Bezüge, sei es aus Entgegenkommen oder unter dem Druck der wirtschaftlichen Verhältnisse oder aus anderen Motiven nicht mit dem sofortigen Austritt reagiert.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
2RS002887925.11.2020OGHRSAus welchem Grund der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, das Entgelt rechtzeitig auszuzahlen, ob dies infolge Benachteiligungsabsicht, Nachlässigkeit oder aus Unvermögen des Arbeitgebers geschieht, ist für die Tatbestandsmäßigkeit des Austrittsgrundes nach § 26 Z 2 AngG ohne Bedeutung (so schon 4 Ob...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
39ObA31/20d25.11.2020OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
4RS006015325.11.2020OGHRSWurde bei der Einräumung einer Nachfrist für das längst fällige Entgelt der Ausdruck "Anweisung" verwendet, ist daraus unmißverständlich und objektiv erkennbar, daß der rückständige Lohn so auszuzahlen ist, daß darüber am letzten Tag der Nachfrist (auf dem Konto) verfügt werden kann. Der Arbeitgeber...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 4 von 4. Trefferseite: