| 1 | | RS0119727 | 20.11.2025 | OGH | RS | Auch den Vertragsbediensteten trifft eine Aufgriffsobliegenheit, sodass er die Rechtswidrigkeit einer Versetzung zeitlich nicht unbegrenzt geltend machen kann. Welcher Zeitraum dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht, um die Rechtswidrigkeit seiner Versetzung geltend zu machen, lässt sich immer nur...
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| 2 | | RS0028233 | 20.11.2025 | OGH | RS | Der die Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers voraussetzende Fortsetzungsanspruch kann nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden.
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| 3 | | RS0043397 | 22.01.2025 | OGH | RS | Aktenwidrigkeit haftet einer Entscheidung nur dann an, wenn die für die richterliche Willensbildung bestimmenden Verfahrenserklärungen oder Beweisergebnisse in der Begründung der Entscheidung in Abweichung vom Inhalt der Niederschriften, Eingaben oder Beilagen dargestellt wurden.
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| 4 | | RS0034648 | 22.01.2025 | OGH | RS | Es kommt nicht nur auf die Dauer der Untätigkeit, sondern auch darauf an, ob der Kläger triftige Gründe für sein Zögern in der Fortsetzung des Prozesses ins Treffen führen kann.
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| 5 | | 9ObA3/25v | 22.01.2025 | OGH | TE | Arbeitsrecht
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