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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS003064428.10.2024OGHRSGrobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn eine außergewöhnliche und auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht (Pflicht zur Unfallverhütung) vorliegt und der Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als möglich voraussehbar ist (Arb 7871, 8 Ob 46/72, 1 Ob 29/73 ua).
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2RS002655525.07.2024OGHRSDer Unterschied zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ist rein maßlich und nur aus den Umständen des Einzelfalles ableitbar. Nicht jede Übertretung einer Unfallverhütungsvorschrift bedeutet grobe Fahrlässigkeit. Für die Beurteilung des Verschuldens ist ein objektiver, jedoch nach Betriebshiera...
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3RS003027226.06.2024OGHRSGrobe Fahrlässigkeit erfordert, dass ein objektiv besonders schwerer Sorgfaltsverstoß bei Würdigung aller Umstände des konkreten Falles auch subjektiv schwerstens vorzuwerfen ist.
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4RS011074814.05.2024OGHRSGrob fahrlässiges Organisationsverschulden erfordert einen objektiv und auch subjektiv schweren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Diese Sorgfalt muss also in einem ungewöhnlich hohen Maß verletzt werden. Dasjenige muss unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen...
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5RS011103215.02.2024OGHRSFür die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften ist primär der Arbeitgeber verantwortlich. Jeder Arbeitsunfall, der sich im Betrieb des Arbeitgebers ereignet, und jede Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften sind, unfallversicherungsrechtlich betrachtet, im weitesten Sinn der Sphäre des...
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6RS008533224.01.2024OGHRSDas entscheidende Kriterium für die Beurteilung des Fahrlässigkeitsgrades ist nicht die Zahl der übertretenen Vorschriften, sondern die Schwere der Sorgfaltsverstöße und die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes.
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7RS005219724.01.2024OGHRSDie Übertretung von Dienstnehmerschutzbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften muss an sich noch kein grobes Verschulden begründen.
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8RS002166024.01.2024OGHRSHistorischer Ausgangspunkt und Kernbereich der sogenannten "Fürsorgepflicht" des Arbeitgebers war der Schutz von Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers, wie er seither vor allem in den Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes BGBl 1972/234 und der dazu erlassenen Verordnung konkretisiert worden...
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9RS003062224.01.2024OGHRSAuch ein einmaliger Verstoß gegen Schutzvorschriften kann eine grobe Fahrlässigkeit begründen, wenn ein Schadenseintritt nach den gegebenen Umständen des Einzelfalles als wahrscheinlich voraussehbar ist; an sich muss aber die Übertretung einer Schutzbestimmung noch keine grobe Fahrlässigkeit...
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109ObA3/24t24.01.2024OGHTEArbeitsrecht
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119ObA3/24t24.01.2024OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

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