| 1 | | RS0064834 | 15.12.2021 | OGH | RS | Die Verfallsbestimmung in Pkt 6 lit c des KollV für die Angestellten im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe bezieht sich nach ihrer Einordnung nur auf das in diesem Punkt geregelte laufende Monatsgehalt, nicht aber auf die in Pkt 9 geregelte, nicht als "Gehaltsanspruch" bezeichnete Jahresremuner...
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| 2 | | RS0027976 | 17.05.2018 | OGH | RS | Die Anzeige der Dienstverhinderung dient der unverzüglichen Information des Arbeitgebers über den Ausfall des Arbeitnehmers; es reicht aus, wenn der Arbeitnehmer als Grund für die Dienstverhinderung bloß "Krankheit" nennt. Eine weitere Erkrankung im Rahmen eines ununterbrochenen Krankenstandes löst...
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| 3 | | RS0043148 | 27.09.1989 | OGH | RS | Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz, daß eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz keinen Revisionsgrund bildet, nicht.
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| 4 | | 9ObA236/89 | 27.09.1989 | OGH | TE | |    |
| 5 | | RS0027986 | 27.09.1989 | OGH | RS | Diese ärztliche Bestätigung muß kein Leistungskalkül im Sinne einer detaillierten Beschreibung der Leistungseinschränkungen des Arbeitnehmers enthalten. Eine solche Auffassung läßt sich aus dem Gesetz nicht ableiten. Es reicht aus, daß als Grund der Dienstverhinderung "Krankheit" genannt wird. (§ 48...
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