Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 8 von 8. Trefferseite:

Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS005163229.04.2025OGHRSDa der Zeitausgleich ähnliche Zwecke wie der Erholungsurlaub verfolgt, können die Grundsätze des Urlaubsrechts über den Urlaubsantritt angewendet werden. Da der Zeitausgleich aber nur ähnliche Zwecke wie der Erholungsurlaub verfolgt, ist der Erholungzweck beim Zeitausgleich weniger von Bedeutung als...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
2RS005164229.04.2025OGHRSWurde das Wahlrecht zwischen der Inanspruchnahme von Überstundenvergütung und Zeitausgleich ausgeübt, sind die Arbeitnehmer damit an die einmal getroffene Wahl gebunden. Ein Geldersatz für bisher nicht gewährte Freizeit zur Voraussetzung, daß der Naturalanspruch nicht mehr gewährt werden kann.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
3RS005178129.04.2025OGHRSDie Gewährung eines auf die Normalarbeitszeit anzurechnenden Freizeitausgleiches ist kein (zusätzliches) Entgelt für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
4RS003084730.08.2022OGHRSDer Begriff "Entgelt" ist weit auszulegen und umfasst daher im Sinne des auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes allgemein üblichen Sprachgebrauches jede Leistung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, also neben dem eigentlichen Gehalt...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
5RS002139802.10.2002OGHRSEin weder gesetzlich noch kollektivvertraglich ausdrücklich vorgesehener Freizeitausgleich zur Überstundenabgeltung kann keinesfalls einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
6RS002157129.01.1998OGHRSHaben die Parteien für den Fall der fehlenden Möglichkeit, den Zeitausgleich in Anspruch zu nehmen, keine Vereinbarung getroffen, schließt jedoch der Inhalt des Arbeitsvertrages und der vereinbarte Zeitausgleich die Annahme einer Unentgeltlichkeit der verrichteten Überstunden aus, steht dem...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
79ObA213/8814.09.1988OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
8RS005172614.09.1988OGHRSHat ein Arbeitnehmer das ihm eingeräumte Wahlrecht zwischen Überstundenvergütung und Zeitausgleich stets durch Inanspruchnahme des Zeitausgleiches ausgeübt, ist er (in bezug auf die Berechnung des Urlaubsentgelts) an die getroffene Wahl gebunden. Es steht ihm daher keine für die Bemessung des...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 8 von 8. Trefferseite: