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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS001407125.09.2025OGHRSNach der Empfangstheorie ist eine Erklärung dem Adressaten dann zugekommen, wenn sie in eine solche Situation gebracht wurde, dass die Kenntnisnahme durch den Adressaten unter normalen Umständen erwartet werden kann und Störungen, die sich ihr entgegenstellen sollten, nur mehr im Lebensbereich des...
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2RS002882028.02.1990OGHRSWird eine Mitteilung über eine Dienstverhinderung an die in der betrieblichen Hierarchie unmittelbar übergeordnete Person gerichtet, so ist zu erwarten, daß sie auch der nach der inneren Organisation zuständigen Stelle zukommt. Auch der Umstand, daß eine eigene Personalabteilung eingerichtet ist, ...
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39ObA179/8713.01.1988OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

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