| 1 | | RS0052257 | 29.04.2025 | OGH | RS | Die Gewährung einer - auf die Normalarbeitszeit anzurechnenden - Ersatzruhezeit für den Nachtdienst ist kein (zusätzliches) Entgelt für die Zurverfügungstellung von Arbeitskraft. Durch die Gewährung der auf die Normalarbeitszeit angerechneten und damit entlohnten Ersatzruhezeit wird die Mehrdienstle...
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| 2 | | RS0051632 | 29.04.2025 | OGH | RS | Da der Zeitausgleich ähnliche Zwecke wie der Erholungsurlaub verfolgt, können die Grundsätze des Urlaubsrechts über den Urlaubsantritt angewendet werden. Da der Zeitausgleich aber nur ähnliche Zwecke wie der Erholungsurlaub verfolgt, ist der Erholungzweck beim Zeitausgleich weniger von Bedeutung als...
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| 3 | | RS0051642 | 29.04.2025 | OGH | RS | Wurde das Wahlrecht zwischen der Inanspruchnahme von Überstundenvergütung und Zeitausgleich ausgeübt, sind die Arbeitnehmer damit an die einmal getroffene Wahl gebunden. Ein Geldersatz für bisher nicht gewährte Freizeit zur Voraussetzung, daß der Naturalanspruch nicht mehr gewährt werden kann.
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| 4 | | RS0077424 | 29.04.2025 | OGH | RS | Haben die Parteien eine verbindliche Vereinbarung über die Zeit (Antritt und Ende) des Urlaubs getroffen, dann war diese Abrede grundsätzlich für beide Teile verbindlich. Der Arbeitgeber kann von dieser Vereinbarung einseitig nur aus besonderes schwerwiegenden Gründen zurücktreten, die zur Vermeidun...
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| 5 | | RS0128851 | 29.04.2025 | OGH | RS | Erkrankungen während des Verbrauchs von Zeitausgleich für Überstunden haben keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Die Zeit des Krankenstands kann daher zur Abdeckung des Überstundenguthabens herangezogen werden.
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| 6 | | RS0052428 | 29.04.2025 | OGH | RS | Zeitausgleich für Leistung von Überstunden oder Feiertagsarbeit bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist bei Ausgleich mit Normalarbeitszeit nicht im Verhältnis 1 : 1 zu gewähren, sondern es sind die gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Zuschläge entsprechend zu...
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| 7 | | 9ObA17/25b | 29.04.2025 | OGH | TE | Arbeitsrecht
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| 8 | | RS0085572 | 29.04.2025 | OGH | RS | Gegenstand der besonderen Feststellungsklage gemäß § 54 Abs 1 ASGG ist eine auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen gerichtete Klage im Sinne des § 228 ZPO. Voraussetzung des Feststellungsanspruches ist daher, dass der Kläger ein rechtliches Interesse...
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| 9 | | RS0051781 | 29.04.2025 | OGH | RS | Die Gewährung eines auf die Normalarbeitszeit anzurechnenden Freizeitausgleiches ist kein (zusätzliches) Entgelt für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft.
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| 10 | | RS0051784 | 29.04.2025 | OGH | RS | Der Anspruch aus einer Vereinbarung über Zeitausgleich hat keinen Entgeltcharakter, sondern beruht nur auf einer anderen Verteilung der Arbeitszeit.
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