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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS002182423.07.2024OGHRSDer Abschluss von Kettenverträgen ist immer dann wie ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu behandeln, wenn nicht besondere wirtschaftliche oder soziale Gründe sie gerechtfertigt erscheinen lassen.
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2RS002832723.07.2024OGHRSKettenarbeitsverträge sind nur dann rechtmäßig, wenn die Aneinanderreihung einzelner auf bestimmte Zeit abgeschlossener Arbeitsverträge im Einzelfall durch besondere soziale oder wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt ist. Für die Annahme eines besonderen - in der Person des Arbeitnehmers gelegenen -...
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39ObA17/24a23.07.2024OGHTEArbeitsrecht
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