1 | | RS0052257 | 29.04.2025 | OGH | RS | Die Gewährung einer - auf die Normalarbeitszeit anzurechnenden - Ersatzruhezeit für den Nachtdienst ist kein (zusätzliches) Entgelt für die Zurverfügungstellung von Arbeitskraft. Durch die Gewährung der auf die Normalarbeitszeit angerechneten und damit entlohnten Ersatzruhezeit wird die Mehrdienstle...
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2 | | RS0111396 | 23.10.2023 | OGH | RS | Ist aufgrund einer Beendigung des Dienstverhältnisses die Konsumation bezahlter Freizeit (Ersatzruhezeiten) unmöglich geworden, tritt im Wege der Vorteilsausgleichung an die Stelle unverschuldet nicht konsumierter Ersatzruhezeiten ein Geldanspruch in der Höhe, wie ihn der Arbeitnehmer bei Konsumatio...
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3 | | RS0052369 | 18.12.2014 | OGH | RS | Ein Anspruch auf Ersatzruhe entsteht dann, wenn innerhalb von sechsunddreißig Stunden vor dem Arbeitsbeginn in der nächsten Arbeitswoche während der wöchentlichen Ruhezeit eine Arbeitsleistung erbracht wird. Es begründet somit nicht jede Arbeit während der auf Grund der Arbeitszeiteinteilung...
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4 | | RS0034296 | 24.07.2013 | OGH | RS | Für den Beginn des Laufes der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 1486 Z 5 ABGB ist der Zeitpunkt entscheidend, zu dem der Geltendmachung des Anspruches kein rechtliches Hindernis (zB mangelnde Fälligkeit) mehr entgegensteht.
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5 | | RS0052407 | 29.05.2013 | OGH | RS | Erkrankt der Arbeitnehmer zum vereinbarten oder zu dem sich aus dem Gesetze ergebenden Zeitpunkt der Konsumation des Ersatzruheanspruches, so geht dieser Anspruch verloren, da eine Übertragungsmöglickeit der Ersatzruhe in eine andere Woche insoweit vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist.
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6 | | RS0052394 | 01.02.2007 | OGH | RS | Diese Regelung trägt dem öffentlichen Interesse an der Regeneration der Arbeitskraft der Arbeitnehmer aus arbeitsmedizinischen und volksgesundheitlichen Überlegungen Rechnung. Dementsprechend ist auch eine finanzielle Abgeltung sowohl der Wochenendruhe, der Wochenruhe als auch der Ersatzruhe...
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7 | | RS0111395 | 17.03.2004 | OGH | RS | Für den Ersatzanspruch sind die allgemeinen Verjährungsregelungen anzuwenden, wonach der Anspruch nach drei Jahren ab Fälligkeit verjährt. Mangels einer Vereinbarung über die Konsumation der Ersatzruhezeit im Sinne des § 6 Abs 5 ARG ist die Fälligkeit der Ersatzruhezeiten, die an die Stelle der...
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8 | | RS0034265 | 02.10.2002 | OGH | RS | Auch eine sinngemäße Anwendung des § 1486 Z 5 ABGB, wie sie Klang (in Klang 2.Auflage VI 621) und Schubert (in Rummel, ABGB Rz 9 zu § 1486 Rdz 1) ungeachtet der taxativen Aufzählung des § 1486 ABGB für zulässig halten, müßte nach dem Wortlaut und dem erkennbaren Zweck dieser - ausschließlich auf...
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9 | | RS0052402 | 26.08.1999 | OGH | RS | Die Verschiebung der Arbeitsruhe im Sinne des § 6 Abs 3 ARG darf aber schon wegen der Wahrung des Erholungsinteresses des Arbeitnehmers nicht allzuweit in die Zukunft erfolgen.
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10 | | 9ObA157/98y | 09.12.1998 | OGH | TE | |    |