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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS011472230.08.2022OGHRSTräger der beruflichen und wirtschaftlichen Selbstverwaltung wie die Landwirtschaftskammern haben keine Kompetenz, die Dienstverhältnisse mit ihren Arbeitnehmern durch einseitigen hoheitlichen Akt, d.h. durch Satzungen (Verordnungen) oder Bescheide zu regeln. Das Verhältnis zwischen Selbstverwaltung...
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2RS005089017.12.2019OGHRSBestehen in einem "Mischbetrieb" nur ein KollV für die Arbeiter und ein KollV für die Angestellten, kommt es zu keiner echten Kollision von KollV im Sinne des § 9 Abs 3 ArbVG. In diesem Fall kann der KollV des maßgeblicheren Wirtschaftsbereiches, der nur für die Arbeiter gilt, den fachlich und...
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3RS005089725.08.2014OGHRSDie §§ 9 und 10 ArbVG setzen eine mehrfache Kollektivvertragsangehörigkeit eines Arbeitgebers voraus; diese ist dann nicht gegeben, wenn nur ein Bereich des (teilbaren) Betriebes einem KollV unterliegt, für anderen Bereiche hingegen keine KollV bestehen.
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49ObA139/05i25.01.2006OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

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