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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS005178525.06.2025OGHRSSowohl bei der Beurteilung der Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitnehmers als auch der Betriebsbedingtheit der Kündigung muss die künftige Entwicklung der Verhältnisse nach der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses herangezogen werden. Diese sind in die Beurteilungsgrundlage...
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2RS005180123.02.2023OGHRSEin personenbezogener Kündigungsgrund liegt vor bei Krankenständen im Ausmaß von rund siebenundzwanzig Prozent der möglichen Arbeitszeit; diese werden wegen der mangelnden Einsetzbarkeit der Arbeitskraft, aber auch wegen des vertretungsweise nicht mehr bewältigbaren Leistungsausfalls üblicherweise...
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39ObA117/21b25.11.2021OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

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