| 1 | | RS0049520 | 29.04.2025 | OGH | RS | Eine über den Rechtsmittelantrag hinausgehende Anfechtungserklärung ist nicht weiter beachtlich; maßgeblich ist allein der Rechtsmittelantrag als das primäre, die Teilrechtskraft absteckende Rechtsmittelerfordernis.
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| 2 | | RS0107226 | 29.04.2025 | OGH | RS | Die Behauptungslast und Beweislast für das Vorliegen der Austrittsgründe der Gesundheitsgefährdung und der Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen trifft den Arbeitnehmer.
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| 3 | | 9ObA1/25z | 29.04.2025 | OGH | TE | Arbeitsrecht
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| 4 | | RS0028651 | 29.04.2025 | OGH | RS | Die Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers über seinen Gesundheitszustand dem Arbeitgeber gegenüber kommt nur zum Tragen, wenn die Arbeitsunfähigkeit oder die gesundheitliche Gefährdung durch Zuweisung einer anderen Tätigkeit im Rahmen der übernommenen arbeitsvertraglichen Pflichten beseitigt werden...
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| 5 | | RS0028715 | 29.04.2025 | OGH | RS | Der Arbeitgeber ist vor dem Austritt in die Lage zu versetzen, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, daß das Leben und die Gesundheit des Arbeitnehmers möglichst geschützt sind.
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