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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS003082615.02.2024OGHRSDer Arbeitsort eines Arbeitnehmers ist der regelmäßige Mittelpunkt seines tatsächlichen Tätigwerdens, der mit dem Betriebsort des Unternehmers, bei welchem der Arbeitnehmer beschäftigt ist, nicht zusammenfallen muss. Liegt die tatsächliche ständige Arbeitsstelle außerhalb des Arbeitsortes, dann ist...
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2RS005133125.05.2020OGHRSDie Zeit, die der Dienstnehmer braucht, um den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte zurückzulegen, ist grundsätzlich nicht als Arbeitszeit zu beurteilen, weil sie vor Dienstbeginn oder nach Dienstende liegt. Dass sie zu vergüten oder als Überstundenleistung zu behandeln wäre, kann aus Bestimmungen...
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38ObA60/09w22.10.2009OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

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