1 | | RS0043903 | 25.04.2024 | OGH | RS | Aus Anlass eines Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes hat der OGH nicht nur die aufgeworfene Rechtsfrage, sondern die rechtliche Beurteilung durch das Berufungsgericht in jeder Richtung zu überprüfen. Dass hiebei praktisch gegen den Rekurswerber entschieden wird, ...
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2 | | RS0076555 | 25.04.2024 | OGH | RS | Der Begriff "Entgeltansprüche" im Sinne des IESG ist im arbeitsrechtlichen Sinn zu verstehen. Er umfasst alle Leistungen des Arbeitgebers, die dieser dem Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft gewährt. Hier: Die Zuerkennung einer Prämie für vom Dienstnehmer durchgeführte ...
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3 | | RS0120409 | 25.04.2024 | OGH | RS | Wenn im IESG eine „speziellere" Regelung besteht, kann nicht auf die „allgemeinere" Regelung betreffend allfällige Schadenersatzansprüche nach § 1 Abs 2 Z 2 IESG zurückgegriffen werden.
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4 | | RS0076541 | 25.04.2024 | OGH | RS | Die Aufzählung der gesicherten Ansprüche im § 1 Abs 2 Z 1 bis 4 IESG ist taxativ.
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5 | | RS0043939 | 25.04.2024 | OGH | RS | Im Rekursverfahren gegen einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes gilt der Grundsatz der Unzulässigkeit der reformatio in peius nicht.
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6 | | RS0076409 | 25.04.2024 | OGH | RS | Zweck des IESG ist eine sozialversicherungsrechtliche Sicherung von Entgeltansprüchen und sonstigen aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenden Ansprüchen von Arbeitnehmern im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Versichertes Risiko ist demnach im Kernbereich die von den Arbeitnehmern typischerweise ...
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7 | | RS0119679 | 25.04.2024 | OGH | RS | Allein aus der zeitlichen Komponente des "Stehenlassens" von Entgeltansprüchen kann im Hinblick auf die Begrenzung der Sicherung nach § 3a Abs 1 IESG nicht darauf geschlossen werden, dass der Arbeitnehmer missbräuchlich das Finanzierungsrisiko auf den Insolvenzausfallgeld-Fond überwälzen wolle. ...
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8 | | RS0127035 | 25.04.2024 | OGH | RS | Ein nach den Bestimmungen des IESG geltend gemachter Anspruch muss einer im Gesetz normierten Kategorie gesicherter Ansprüche zugeordnet werden. „Laufendes Entgelt“ setzt ein Synallagma zu den vom Arbeitnehmer tatsächlich erbrachten Arbeitsleistungen voraus. Auch die Sicherungsfähigkeit von ...
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9 | | 8ObS1/24s | 25.04.2024 | OGH | TE | Arbeitsrecht, Sozialrecht
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