| 1 | | RS0076409 | 25.04.2024 | OGH | RS | Zweck des IESG ist eine sozialversicherungsrechtliche Sicherung von Entgeltansprüchen und sonstigen aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenden Ansprüchen von Arbeitnehmern im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Versichertes Risiko ist demnach im Kernbereich die von den Arbeitnehmern typischerweise...
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| 2 | | 8ObS1/15b | 24.03.2015 | OGH | TE | Gruppe: Konkursrecht,Ausgleichsrecht,Arbeitsrecht
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| 3 | | RS0120403 | 24.03.2015 | OGH | RS | Als Schadenersatzansprüche, die aus dem Dienstverhältnis entspringen, gelten solche, die aus einer Verletzung der Haupt- oder Nebenpflichten des Dienstverhältnisses abgeleitet werden können.
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| 4 | | RS0076382 | 24.03.2015 | OGH | RS | Dem Zweck des IESG entspricht es, unter Schadenersatzansprüchen "aus dem Arbeitsverhältnis" nur solche Ansprüche zu verstehen, die mit den ein Arbeitsverhältnis kennzeichnenden Hauptpflichten und Nebenpflichten in einem solchen Sachzusammenhang stehen, dass davon ausgegangen werden kann, die...
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