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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS010882828.07.2025OGHRSDie Rechtskraftwirkung setzt also Identität der Parteien, des geltend gemachten Anspruches und des rechtserzeugenden Sachverhalts voraus.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
2RS003934625.01.2022OGHRSVerfolgt derselbe Kläger gegen denselben Beklagten dasselbe Unterlassungsbegehren in zwei verschiedenen Klagen, ist dennoch die Gleichheit des Streitgegenstandes zu verneinen, wenn sich die für die Klagbarkeit des Anspruches vorgetragenen Sachverhalte von einander wesensmäßig unterscheiden.
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38ObA91/21x25.01.2022OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

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