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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS000882819.09.2024OGHRSDa den Kollektivvertragsparteien grundsätzlich unterstellt werden darf, dass sie eine vernünftige, zweckentsprechende und praktisch durchführbare Regelung treffen sowie einen gerechten Ausgleich der sozialen und wirtschaftlichen Interessen herbeiführen wollten, ist bei mehreren an sich in Betracht...
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2RS003451719.09.2024OGHRSKollektivvertragliche Ausschlussfristen auch für zwingende gesetzliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis widersprechen nicht dem § 3 Abs 1 ArbVG, da derartige Verfallsklauseln nicht die Ansprüche selbst, sondern nur ihre Geltendmachung beschränken. Nur dann, wenn sie zum Nachteil der Dienstnehmer...
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3RS001008926.06.2024OGHRSIn erster Linie ist bei der Auslegung eines Kollektivvertrages der Wortsinn - auch im Zusammenhang mit den übrigen Regelungen - zu erforschen und die sich aus dem Text des Kollektivvertrages ergebende Absicht der Kollektivvertragsparteien zu berücksichtigen. Ein zwischen denselben Kollektivvertragsp...
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4RS003444622.03.2024OGHRSUm den Lauf einer Verfallsfrist zu unterbrechen, ist für die Geltendmachung des Anspruches wohl kein ziffernmäßig genaues Begehren erforderlich, weil der genaue Betrag vielfach nicht ohne weiteres errechnet werden kann, doch muss das Begehren auch in einem solchen Fall wenigstens annähernd konkretis...
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5RS009732722.03.2024OGHRSVon dieser Verfallsklausel sind alle jene Ansprüche erfasst, deren Rechtsgrund unmittelbar aus dem Arbeitsverhältnis abzuleiten ist und die spätestens im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits bestanden haben (ArbSlg 9958). Die Grenze der Anwendbarkeit liegt in der relativ...
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68ObA9/23s22.03.2024OGHTEArbeitsrecht
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7RS013481722.03.2024OGHRSAuf den Anspruch auf Übermittlung von Arbeitszeitaufzeichnungen sind kollektivvertragliche Verfallsklauseln grundsätzlich anwendbar.
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8RS003444122.03.2024OGHRSFür die außergerichtliche Geltendmachung kollektivvertraglicher Ansprüche innerhalb der Verfallfrist genügt es grundsätzlich, wenn diese so weit konkretisiert werden, dass der Arbeitgeber erkennen kann, welche Ansprüche ihrer Art nach gemeint sind (DRdA 1981,250). Stellt jedoch der Arbeitnehmer aus...
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