Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 3 von 3. Trefferseite:

Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS002895419.09.2024OGHRSEntlassung eines Mitglieds des Betriebsrates. Den Arbeitgeber trifft nicht nur die Obliegenheit, ihm bekanntgewordene Entlassungsgründe unverzüglich geltend zu machen, sondern auch ehestens die Klage auf Zustimmung zur Entlassung einzubringen.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
28ObA73/23b13.12.2023OGHTEArbeitsrecht
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
3RS005121813.12.2023OGHRSEine gegen nachträgliche Zustimmung ausgesprochene Entlassung ist bis dahin schwebend unwirksam und hat auch noch kein Erlöschen der Mitgliedschaft zum Betriebsrat zur Folge. Das Betriebsratsmitglied ist daher berechtigt, seinen Aufgaben nachzukommen, solange der Schwebezustand dauert.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 3 von 3. Trefferseite: