1 | | RS0029845 | 19.09.2024 | OGH | RS | Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Äußerung als erhebliche Ehrverletzung und damit als Entlassungsgrund zu qualifizieren ist, kommt es darauf an, ob die Äußerung objektiv geeignet ist, ehrverletzend zu wirken und in concreto auch diese Wirkung gehabt hat.
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2 | | RS0108889 | 22.03.2024 | OGH | RS | Die Berechtigung der Entlassung eines begünstigten Behinderten ist nach den allgemeinen Bestimmungen des Entlassungsrechtes zu beurteilen.
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3 | | 8ObA70/23m | 22.03.2024 | OGH | TE | Arbeitsrecht
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4 | | RS0052630 | 22.03.2024 | OGH | RS | Da andernfalls der Kündigungsschutz umgangen werden könnte, löst die ungerechtfertigte Entlassung das Arbeitsverhältnis des Behinderten allerdings nicht auf (Arb 6248, 7955; 4 Ob 76/78; 4 Ob 50/83; 9 Ob A 168/87; Kuderna, Entlassungsrecht 21). (§ 48 ASGG).
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5 | | RS0105952 | 22.03.2024 | OGH | RS | Die sexuelle Belästigung einer Schwesternschülerin durch einen Stationsgehilfen ist ein wichtiger Grund, der den Dienstgeber zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses berechtigt. (§ 48 ASGG).
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