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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS001471707.08.2025OGHRSDie in Organisationsvorschriften von juristischen Personen öffentlichen Rechts (hier: Verein) enthaltenen Handlungsbeschränkungen der zur Vertretung berufenen Organe sind auch im Außenverhältnis wirksam, derartige Beschränkungen sollen nicht zuletzt auch die Interessen der juristischen Person selbst...
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2RS010889125.04.2025OGHRSKorporative Regelungen des Gesellschaftsvertrags sind jedenfalls solche, die nicht nur für derzeitige, sondern auch für künftige Gesellschafter und Dritte von Bedeutung sind, also der Komplex der Gesellschaftsorganisation als Verbandsverfassung. Derartige als Satzung im materiellen Sinn zu qualifizi...
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3RS000912625.04.2025OGHRSIm Außenverhältnis ist lediglich relevant, ob die rechtsgeschäftliche Erklärung vom zuständigen Organ abgegeben wurde, nicht auch ob diese Erklärung im Innenverhältnis auf einem satzungsgemäßen Beschluß beruht (Hier Kündigung durch Verwaltungsausschuß einer Sparkasse).
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4RS000881325.04.2025OGHRSBestimmungen in Vereinsstatuten bzw. Durchführungsbestimmungen, welche von dem nach dem Statuten zuständigen Vereinsorgan nach den für Kollektivwillensbildung geltenden Grundsätzen (beschlussmäßig) geschaffen wurden, sind grundsätzlich nicht nach § 914, sondern nach §§ 6 ff ABGB auszulegen.
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58ObA6/25b25.04.2025OGHTEArbeitsrecht
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