1 | | RS0042656 | 11.02.2025 | OGH | RS | Trotz Fehlens einer ausdrücklichen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu einer konkreten Fallgestaltung liegt dann keine erhebliche Rechtsfrage vor, wenn das Gesetz selbst eine klare, das heißt eindeutige Regelung trifft.
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2 | | RS0081680 | 19.12.2022 | OGH | RS | § 36 VBG gestattet es keineswegs, zwingende Einstufungsvorschriften und Entlohnungsvorschriften des VBG 1948 hinfällig zu machen. In einem an und für sich normalen Fall, in welchem die Bestimmungen des VBG durchaus entsprechend und die Einstufungsvorschriften und Entlohnungsvorschriften dem Fall...
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3 | | 8ObA51/19m | 25.10.2019 | OGH | TE | |    |
4 | | RS0121661 | 25.10.2019 | OGH | RS | Mit dem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse eo ipso - ohne Rücksicht auf einen entgegenstehenden Willen des „Veräußerers" oder „Erwerbers" - über. Dies gilt auch dann, wenn in der Folge die Arbeitnehmereigenschaft - gleich aus welchem Grund - erlischt.
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