1 | | RS0051177 | 21.11.2022 | OGH | RS | Unter einem leistungsbezogenen Entgelts im Sinne des § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG ist ein Entgelt zu verstehen, dessen Höhe sich im Gegensatz zum Zeitlohn nach der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung und nicht nach der vollbrachten Arbeitszeit richtet. Es wird dadurch ein besonderer Maßstab für die Höhe...
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2 | | RS0051180 | 21.11.2022 | OGH | RS | Liegt die Bestimmung der Prämienhöhe allein im subjektiven Ermessen des Arbeitgebers oder eines von ihm Beauftragten, liegt keine "Entgeltfindungsmethode" im Sinn § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG vor; das gänzliche Fehlen einer im voraus nach allgemeinen Merkmalen umschriebenen und daher im Einzelfall nachvollz...
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3 | | 8ObA48/22z | 21.11.2022 | OGH | TE | Arbeitsrecht
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4 | | RS0134203 | 21.11.2022 | OGH | RS | Dem Arbeitgeber ist jedenfalls gestattet, sich pro futuro auf die Unwirksamkeit eines von ihm ohne die notwendige Betriebsvereinbarung gemäß § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG eingeführten Entgeltsystems sowie der in diesem Zusammenhang mit dem einzelnen Arbeitnehmer ausdrücklich oder konkludent geschlossenen...
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5 | | RS0134204 | 21.11.2022 | OGH | RS | Die Einordnung unter „akkordähnliche Prämien …, die auf statistischen Verfahren, Datenerfassungsverfahren, Kleinstzeitverfahren oder ähnlichen Entgeltfindungsmethoden beruhen“ bedeutet im Ergebnis für Arbeitnehmer zweierlei. Einerseits wird den Arbeitnehmern in Betrieben mit Betriebsrat insoweit...
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