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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS001445727.02.2025OGHRSDie Vorschrift des § 863 ABGB gilt grundsätzlich auch im Arbeitsrecht.
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2RS005161927.02.2025OGHRSNur die Verständigung des zuständigen Betriebsrates - also des Betriebsrates jenes Betriebes oder jener Arbeitnehmergruppe, dem (der) der Arbeitnehmer zur Zeit der Verständigung betriebsverfassungsrechtlich angehört - ist rechtswirksam. Sind in einem Betrieb getrennte Betriebsräte der Arbeiter und...
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3RS011718327.02.2025OGHRSEin Landeskrankenhaus ist ein Betrieb im Sinne des § 33 Abs 1 ArbVG, auf den die Betriebsverfassung anzuwenden ist.
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4RS010629627.02.2025OGHRSMit einem Angestellten ex contractu kann die Einstufung in die Gehaltsordnung des Angestelltenkollektivvertrages auch schlüssig vereinbart werden.
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5RS011348127.02.2025OGHRSDie Verletzung wesentlicher Bestimmungen des Wahlverfahrens oder leitender Grundsätze des Wahlrechts stellt keinen absoluten Anfechtungsgrund dar. Es kommt nicht auf die abstrakte, sondern die im Einzelfall zu prüfende objektive Eignung des Fehlers, das Wahlergebnis zu beeinflussen, an.
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68ObA47/24f27.02.2025OGHTEArbeitsrecht
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7RS013535727.02.2025OGHRSDem Arbeitsverfassungsrecht ist ein Arbeitnehmertypus fremd, der weder der Gruppe der Arbeiter noch der der Angestellten zuzurechnen wäre. Sollten diese einschlägigen Definitionen im Arbeitsvertrags- bzw Individualarbeitsrecht (allenfalls auch in Kollektivverträgen, sofern diese noch unterschiedlich...
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8RS012102527.02.2025OGHRSJede Ausgliederung aus dem Dienststellenverband der Landesverwaltung, die zu einer betrieblichen Struktur führt, beseitigt die Regelungsbefugnis des Landes für die innerbetriebliche Interessenvertretung im ausgegliederten Bereich. Sind daher Beamte oder Vertragsbedienstete des Landes dauernd einem...
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9RS002784227.02.2025OGHRSBei der Behandlung der Angestellten ex contractu ist zwischen dem Arbeitsvertragsrecht, dem Kollektivvertragsrecht, dem Betriebsverfassungsrecht und dem Sozialversicherungsrecht zu unterscheiden. In arbeitsvertragsrechtlicher Hinsicht bewirkt zwar die Zuerkennung der Angestellteneigenschaft die...
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10RS011336927.02.2025OGHRSIn Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes der Bediensteten der Länder obliegt die Gesetzgebung und Vollziehung den Ländern nur, soweit die Bediensteten nicht in Betrieben tätig sind. Soweit sie in Betrieben tätig sind, wird der Arbeitnehmerschutz dem Bund schlechthin zugewiesen, wobei zu den...
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