| 1 | | RS0051640 | 21.10.2025 | OGH | RS | Bei Lösung der Frage, ob eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, muss vorerst ohne Rücksicht auf andere Anfechtungsvoraussetzungen und ohne Koppelung mit anderen Tatbeständen oder Tatbestandsmerkmalen geprüft werden, ob durch sie wesentliche Interessen der betroffenen Arbeitnehmer beeinträchtigt...
|    |
| 2 | | RS0043144 | 25.09.2025 | OGH | RS | Ein Mangel des Berufungsverfahrens liegt vor, wenn das Berufungsgericht sich mit der Mängelrüge des Berufungswerbers nicht befasst hat, dass ein im erstinstanzlichen Verfahren angeblich unterlaufener Verfahrensmangel vorliegt (1 Ob 655/50).
|    |
| 3 | | RS0043086 | 23.09.2025 | OGH | RS | Der Grundsatz, dass Mängel des Verfahrens erster Instanz, die das Berufungsgericht nicht als gegeben erachtete, im Revisionsverfahren nicht neuerlich gerügt werden können, ist unanwendbar, wenn das Berufungsgericht infolge einer unrichtigen Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine Erledigun...
|    |
| 4 | | RS0042963 | 31.07.2025 | OGH | RS | Angebliche Mängel des Verfahrens I. Instanz, die vom Berufungsgerichte nicht als solche anerkannt worden sind, können nicht nach § 503 Z 2 ZPO geltend gemacht werden (vgl SZ 27/4).
|    |
| 5 | | RS0051785 | 25.06.2025 | OGH | RS | Sowohl bei der Beurteilung der Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitnehmers als auch der Betriebsbedingtheit der Kündigung muss die künftige Entwicklung der Verhältnisse nach der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses herangezogen werden. Diese sind in die Beurteilungsgrundlage...
|    |
| 6 | | RS0051746 | 19.03.2025 | OGH | RS | Bei der Beurteilung des Anfechtungsgrundes des § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG ist unter Anlegung eines objektiven Maßstabes primär zu prüfen, ob wesentliche Interessen des gekündigten - seit wenigstens sechs Monate Beschäftigten - Arbeitnehmers beeinträchtigt sind. Für diese Umstände ist der anfechtende...
|    |
| 7 | | RS0051942 | 05.12.2024 | OGH | RS | Die Kündigung ist nur dann in den Betriebsverhältnissen gerechtfertigt, wenn im gesamten Betrieb gerade für den betroffenen Arbeitnehmer kein Bedarf mehr gegeben ist und schließlich dem Arbeitgeber auch durch keine andere soziale Maßnahme die Erhaltung des Arbeitsplatzes zuzumuten ist.
|    |
| 8 | | RS0052008 | 05.12.2024 | OGH | RS | Hinsichtlich der wirtschaftlichen Führung des Betriebes hat der Betriebsinhaber uneingeschränkte Freiheit, es trifft ihn durch § 105 ArbVG keine wirtschaftliche, insbesondere produktionstechnische Gestaltungspflicht. Wohl aber trifft ihn eine Gestaltungspflicht, soweit dies soziale Gesichtspunkte...
|    |
| 9 | | RS0116755 | 05.12.2024 | OGH | RS | Die Frage nach der Vertretbarkeit einer anderen Lösung der Rechtsfrage ist mangels Vorliegens einer gravierenden Fehlbeurteilung keine erhebliche Rechtsfrage.
|    |
| 10 | | RS0051284 | 05.12.2024 | OGH | RS | Leitender Angestellter auch dann, wenn er an Weisungen der Geschäftsleitung gebunden war, weil es eine völlige Entscheidungsfreiheit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gar nicht geben kann. Die Weisungen dürfen aber nicht so weit gehen, dass damit praktisch die Entscheidungsbefugnis auf das bei...
|    |
| 11 | | RS0116698 | 05.12.2024 | OGH | RS | Das Gericht hat bei einer Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit zunächst zu prüfen, ob durch die Kündigung wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt werden. Ist dies der Fall, so ist das Vorliegen von subjektiven oder objektiven Kündigungsrechtfertigungsgründen zu prüfen und...
|    |
| 12 | | RS0053024 | 05.12.2024 | OGH | RS | Die Vorbereitung von Personalentscheidungen (Vorauswahl von Bewerbern, Ausfertigung von Mitteilungen auftrags des Personalleiters) begründet keine Eigenschaft des Personalreferenten als leitender Angestellter im Sinne § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG. Die Nichtzulassung als Wahlwerber macht die BR - Wahl...
|    |
| 13 | | 8ObA46/24h | 05.12.2024 | OGH | TE | Arbeitsrecht
|    |
| 14 | | RS0051923 | 05.12.2024 | OGH | RS | Bei Kündigungen muß die weitere Verwendungsmöglichkeit der betroffenen Arbeitnehmer auf den Gesamtbetrieb hin überprüft werden. Kann der betroffene Arbeitnehmer in einer anderen Abteilung verwendet werden, ist die Kündigung nicht betriebsbedingt; handelt es sich aber um eine eher ungewöhnliche...
|    |
| 15 | | RS0050979 | 05.12.2024 | OGH | RS | Bei den Arbeitgeberfunktionen, die die Unterstellung unter den Begriff des leitenden Angestellten rechtfertigen können, steht der Einfluss auf die Eingehung und Auflösung von Arbeitsverhältnissen im Vordergrund. Maßgeblich ist aber auch die Ingerenz in Gehaltsfragen, bei Vorrückungen, bei der...
|    |
| 16 | | RS0051002 | 05.12.2024 | OGH | RS | Als leitender Angestellter im Sinne dieser Gesetzesbestimmung ist vor allem ein Arbeitnehmer anzusehen, der durch seine Position an der Seite des Arbeitgebers und durch Ausübung von Arbeitgeberfunktionen in einen Interessengegensatz zu anderen Arbeitnehmern geraten kann. Auch wenn der Einfluss des...
|    |
| 17 | | RS0052228 | 05.12.2024 | OGH | RS | Die Zielrichtung der Ausnahmebestimmung des § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG unterscheidet sich ganz wesentlich von jener der §§ 1 Abs 2 Z 8 AZG und 1 Abs 2 Z 5 ARG. Grund für die Ausnahme vom persönlichen Geltungsbereich der Betriebsverfassung ist die gegenüber den übrigen Arbeitnehmern erheblich abweichende...
|    |
| 18 | | RS0110154 | 05.12.2024 | OGH | RS | Der Arbeitgeber hat alle Umstände zu behaupten und zu beweisen, die für die Annahme des Ausnahmetatbestandes "betrieblicher Erfordernisse" der Kündigung wesentlich sind.
|    |
| 19 | | RS0051845 | 05.12.2024 | OGH | RS | Der Anfechtende muss beweisen, dass die Kündigung wesentliche Interessen des Gekündigten beeinträchtigt. Im Rahmen der Prüfung dieses Tatbestandsmerkmales ist auch das Einkommen des Ehegatten zu berücksichtigen und die Sozialwidrigkeit der Kündigung zu verneinen, wenn in Anbetracht des hohen...
|    |
| 20 | | RS0051753 | 05.12.2024 | OGH | RS | Das Tatbestandsmerkmal der Beeinträchtigung wesentlicher Interessen ist nur dann erfüllt, wenn die durch die Kündigung bewirkte finanzielle Schlechterstellung ein solches Ausmaß erreicht, dass sie eine fühlbare, ins Gewicht fallende Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage zur Folge hat, ohne dass...
|    |
| 21 | | RS0110951 | 05.12.2024 | OGH | RS | Bloße Abteilungsleiter ohne rechtliche Einflußmöglichkeiten auf die Betriebsführung, die einem Hauptabteilungsleiter unterstehen, kein Budget zur Verfügung haben und das Marketingkonzept nicht frei und eigenverantwortlich durchsetzen können, sind keine Personen, denen maßgeblicher eigenverantwortlic...
|    |
| 22 | | RS0053034 | 05.12.2024 | OGH | RS | Maßgeblich ist vor allem die Entscheidungsbefugnis im personellen Bereich, weil sie den Interessengegensatz zu den übrigen Belegschaftsmitgliedern bewirkt, der der Ausnahmebestimmung des § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG zugrundeliegt.
|    |
| 23 | | RS0110944 | 05.12.2024 | OGH | RS | Bei Prüfung der Interessenbeeinträchtigung sind alle sozialen Umstände zueinander in Beziehung zu setzen. Der Arbeitnehmer ist vor allem auf ein laufendes Einkommen zur Aufrechterhaltung seiner Existenz und seiner Sorgeberechtigten angewiesen. Daher ist der Arbeitnehmer nicht verhalten, zugunsten...
|    |
| 24 | | RS0051772 | 05.12.2024 | OGH | RS | Bei der Beurteilung des Anfechtungsgrundes des § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG ist auf den Zeitpunkt der durch die angefochtene Kündigung herbeigeführten Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Konkretisierungszeitpunkt) abzustellen.
|    |
| 25 | | RS0132898 | 05.12.2024 | OGH | RS | Wiedereingliederungsschwierigkeiten sind bei nach dem 50. Lebensjahr eingestellten Arbeitnehmern, deren Dienstverhältnis in den ersten zwei Beschäftigungsjahren endet, nicht in „besonderem“ Ausmaß zu berücksichtigen, womit aber eine „normale“ Berücksichtigung wie auch sonst verbleibt. Aufgrund des...
|    |