| 1 | | RS0029874 | 23.10.2025 | OGH | RS | Das Maß der Zumutbarkeit geeigneter Vorkehrungen gegen einen Schadenseintritt richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, sodass der berufungsgerichtlichen Entscheidung keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt. Die außerordentliche Revision war daher mangels der Voraussetzunge...
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| 2 | | RS0014071 | 25.09.2025 | OGH | RS | Nach der Empfangstheorie ist eine Erklärung dem Adressaten dann zugekommen, wenn sie in eine solche Situation gebracht wurde, dass die Kenntnisnahme durch den Adressaten unter normalen Umständen erwartet werden kann und Störungen, die sich ihr entgegenstellen sollten, nur mehr im Lebensbereich des...
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| 3 | | RS0014076 | 25.09.2025 | OGH | RS | Es reicht aus, wenn die Willenserklärung in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, selbst wenn sie dieser persönlich nicht erhalten hat. Es genügt vielmehr, dass der Adressat die Möglichkeit hatte, die Erklärung zur Kenntnis zu nehmen.
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| 4 | | RS0021095 | 12.08.2025 | OGH | RS | Hängt die Entscheidung von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab, ist deren rechtliche Würdigung vom Obersten Gerichtshof nicht zu überprüfen. Nur bei einer auffallenden Fehlbeurteilung der Unzumutbarkeit einer Fortsetzung des Bestandverhältnisses hätte er einzugreifen.
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| 5 | | RS0014065 | 27.02.2025 | OGH | RS | Wer sich im Prozess auf den Zugang einer empfangsbedürftigen einseitigen Willenserklärung beruft, hat den Zugang dieser Erklärung zu behaupten und zu beweisen. Es gibt keinen Rechtssatz, dass bei bewiesenem Absenden eines - nicht eingeschriebenen - Briefes mit der Post der Zugang beim Adressaten zu...
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| 6 | | RS0123059 | 26.09.2024 | OGH | RS | Mittels eines E-Mail-Sendeprotokolls kann der Anscheinsbeweis des Zugangs eines E-Mails nicht erbracht werden.
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| 7 | | 8ObA44/24i | 26.09.2024 | OGH | TE | Arbeitsrecht
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| 8 | | RS0118099 | 26.09.2024 | OGH | RS | Die Mitteilung des Krankenstandes des Dienstnehmers durch SMS (Kurzmitteilung) an die ihm als "Diensthandy" bekanntgegebene Mobilnummer des Dienstgebers ist daher als ordnungsgemäße Anzeige der Dienstverhinderung anzusehen. Dass- zum Unterschied vom Telefax- der Absender über keinen Sendenachweis...
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| 9 | | RS0119372 | 26.09.2024 | OGH | RS | Wenngleich eine besondere Form der Mitteilung der Arbeitsverhinderung nicht vorgesehen ist, muss doch für den Arbeitgeber ersichtlich sein, dass der Arbeitnehmer krankheitsbedingt an seiner Arbeit verhindert ist. (Hier: Die bloße Mitteilung, dass der Arbeitnehmer zum Arzt gehe und im Falle seines...
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| 10 | | RS0127135 | 26.09.2024 | OGH | RS | Die unverschuldete Verletzung der Nachweispflicht des kranken Arbeitnehmers führt nicht zum Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung.
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