1 | | RS0111429 | 23.07.2024 | OGH | RS | Bei ununterbrochen fortdauernder krankheitsbedingter Arbeitsverhinderung entsteht mit Beginn des nächsten Arbeitsjahres ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch auch dann, wenn der Arbeitnehmer zuerst wegen Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruches kein Entgelt mehr erhalten hatte (Abgehen von 8...
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2 | | RS0058468 | 24.02.2009 | OGH | RS | Der Beginn eines neuen Arbeitsjahres begründet keinen neuerlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsverhinderung durch Unglücksfall oder Berufskrankheit.
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3 | | RS0124306 | 24.02.2009 | OGH | RS | Der Entgeltfortzahlungsanspruch des § 2 Abs 5 EFZG, der sich auf den Anlassfall bezieht, ist bei durchgehender Dienstverhinderung wegen eines Arbeitsunfalls bzw einer Berufskrankheit auch dann mit der sich aus § 2 Abs 5 Satz 1 und 2 EFZG ergebenden Höhe begrenzt, wenn diese in das neue Arbeitsjahr...
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4 | | RS0120848 | 24.02.2009 | OGH | RS | Auch bei fortdauernder Arbeitsverhinderung, die auf denselben Arbeitsunfall oder dieselbe Berufskrankheit zurückgeht, entsteht mit dem Beginn eines neuen Arbeitsjahres ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch.
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5 | | 8ObA44/08s | 14.10.2008 | OGH | TE | |    |