| 1 | | RS0008799 | 11.04.2025 | OGH | RS | Ein Rechtssatz, der im Gesetz nicht angedeutet ist und nur in den Materialien steht, kann nicht durch Auslegung Geltung erlangen (Vgl. Ehrenzweig, Allgemeiner Teil, 1951 S 77).
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| 2 | | RS0008892 | 27.04.2023 | OGH | RS | Stehen die erläuternden Bemerkungen einer Regierungsvorlage im eindeutigen Widerspruch zum Gesetz können sie zur Auslegung des Gesetzes nicht herangezogen werden.
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| 3 | | RS0008795 | 28.06.2016 | OGH | RS | Zur Auslegung einer Gesetzesstelle ist es stets geboten, alle Instrumente zu mobilisieren, die das Verstehen fördern können, hiezu sind insbesonders auch die Erläuterungen zur Regierungsvorlage heranzuziehen. Nur ein Rechtssatz, der im Gesetz nicht einmal angedeutet ist, kann auch nicht im Weg der...
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| 4 | | 8ObA40/16i | 28.06.2016 | OGH | TE | Arbeitsrecht
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| 5 | | RS0130894 | 28.06.2016 | OGH | RS | Die Bestimmung des § 58b PatentG ist keine Rechtsgrundlage für den Abschluss eines Anstellungsvertrags für die Funktion als Geschäftsführer des teilrechtsfähigen Bereichs des Patentamts.
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