Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 12 von 12. Trefferseite:

Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS000882819.09.2024OGHRSDa den Kollektivvertragsparteien grundsätzlich unterstellt werden darf, dass sie eine vernünftige, zweckentsprechende und praktisch durchführbare Regelung treffen sowie einen gerechten Ausgleich der sozialen und wirtschaftlichen Interessen herbeiführen wollten, ist bei mehreren an sich in Betracht...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
2RS005461326.08.2024OGHRSDie Einteilung der Verwaltungsangestellten nach dem Grundsatz des § 37 Abs 1 DO.A hat wohl unter Bedachtnahme auf § 36, aber ausschließlich nach den Bestimmungen des § 37 DO.A zu erfolgen; die Kollektivvertragsparteien legen diese Bestimmung in den Erläuterungen (einvernehmliche Auslegung der...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
3RS005469326.08.2024OGHRSDer Grundsatz des § 36 Abs 2 letzter Halbsatz DO.A, dass der Angestellte bei Überlagerung von Tätigkeiten aus verschiedenen Aufgabenbereichen (nur) dann nach der höherwertigen Tätigkeit einzureihen ist, wenn sich diese "in einem erheblichen Ausmaß und regelmäßig wiederholt", gilt sinngemäß auch dort, ...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
4RS005503126.08.2024OGHRSSchon aus dem Wortlaut des § 50 DO.A ergibt sich, daß die Grenze zwischen einer "Dauernden" und einer bloß "vorübergehenden" Verwendung eines Verwaltungsangestellten nicht allein nach dem zeitlichen Ausmaß einer solchen Tätigkeit gezogen werden kann.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
5RS005472526.08.2024OGHRSDie Einreihung eines Angestellten als "Leiter einer Organisationseinheit" im Sinne der Gehaltsgruppe F Dienstklasse III DO.A setzt voraus, daß eine solche Organisationseinheit im Dienstpostenplan vorgesehen ist, daß außerdem ein konstitutiver Akt der Bestellung des Leiters dieser Einheit vorliegt...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
6RS000878226.08.2024OGHRSDie dem normativen Teil eines Kollektivvertrages angehörenden Bestimmungen sind nach den Grundsätzen der §§ 6, 7 ABGB, also nach der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang und der Absicht des Normgebers auszulegen.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
7RS005469426.08.2024OGHRSDie Einreihung nach der höherwertigen Tätigkeit gemäß § 36 Abs 2 zweiter Halbsatz DO.A setzt nicht voraus, daß diese überwiegend ausgeübt wird.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
8RS005500726.08.2024OGHRSDer Unterschied zwischen dem ständigen Stellvertreter und dem nur fallweise mit der Vertretung des leitenden Angestellten betrauten Angestellten besteht darin, daß ersterer einen generellen, von der einzelnen Vertretung unabhängigen Auftrag zur Vertretung besitzt. Der mit der fallweisen Vertretung...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
98ObA4/24g26.08.2024OGHTEArbeitsrecht
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
10RS010994226.08.2024OGHRSDer Auslegung einer Kollektivvertragsbestimmung kommt regelmäßig wegen des größeren Personenkreises der hievon betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhebliche Bedeutung im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG zu.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
11RS005444826.08.2024OGHRSDie Erläuterung zur DO.A stellen eine authentische Interpretation der Bestimmungen der DO.A durch die Kollektivvertragsparteien dar.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
12RS005467326.08.2024OGHRSIst in einer Einreihungsbestimmung des § 37 DO.A eine Tätigkeit als Aufgabenbereich mit bestimmten Tätigkeitsmerkmalen umschrieben (hier die Sekretärin eines leitenden Angestellten, wenn sie unter anderem regelmäßig mit der selbständigen Protokollführung bei Sitzungen von Verwaltungskörpern oder...
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 12 von 12. Trefferseite: