| 1 | | RS0058728 | 16.09.2025 | OGH | RS | Diese Bestimmungen gehen vom sogenannten Ausfallsprinzip aus. Demnach hat der Arbeitnehmer während seines Urlaubs oder eines Krankenstandes grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten, das er verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte.
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| 2 | | RS0028685 | 23.03.2023 | OGH | RS | Die Kündigungsentschädigung gebührt als Ersatzanspruch im Sinne des § 28 AngG für die Zeit vom Austritt bis zu einem durch ordnungsgemäße Kündigung herbeigeführten Vertragsende, wogegen der Anspruch auf Urlaubsentschädigung ein Anspruch auf Erfüllung des in der Vergangenheit liegenden, noch offenen, ...
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| 3 | | RS0128407 | 22.07.2014 | OGH | RS | Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien bei aufrechtem Dienstverhältnis eine Hinaufsetzung der wöchentlichen Zahl von Arbeitstagen, dann ist ein aus der vorangegangenen Teilzeitphase stammendes unverbrauchtes Urlaubsguthaben aliquot aufzuwerten. Zum Änderungsstichtag bereits verbrauchte Urlaubstage...
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| 4 | | 8ObA35/12y | 24.10.2012 | OGH | TE | Arbeitsrecht
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| 5 | | RS0128406 | 24.10.2012 | OGH | RS | Das für Vollzeitbeschäftigte nach dem UrlG geltende Urlaubsausmaß in Wochen ist zur Ermittlung des Urlaubsanspruchs von Teilzeitbeschäftigten mit der Anzahl der Arbeitstage pro Woche zu multiplizieren. Auf die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden kommt es nicht an.
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| 6 | | RS0077258 | 24.10.2012 | OGH | RS | Wenn man in Betrieben mit Fünftage-Woche bei tageweisem Urlaubsverbrauch einen Urlaubstag einem Werktag gleichsetzt, würde dies zu dem Ergebnis führen, daß ein Arbeitnehmer, der Urlaub ausschließlich in Form von einzelnen Tagen verbraucht, letztlich sechs Wochen Urlaub konsumieren könnte und seinen...
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| 7 | | RS0109526 | 24.10.2012 | OGH | RS | Der Urlaubsanspruch steht einem Teilzeitarbeiter im Verhältnis zur jährlich zu leistenden Arbeit zu. Das nach dem Urlaubsgesetz für Vollzeitbeschäftigte geregelte Urlaubsausmaß (30 Werktage) ist damit rechnerisch in Beziehung zu setzen und mit der Zahl der Arbeitstage des Teilzeitbeschäftigten zu...
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