| 1 | | RS0016688 | 12.08.2025 | OGH | RS | Verfallsklauseln sind nur dann sittenwidrig, wenn sie die Geltendmachung von Ansprüchen ohne sachlichen Grund übermäßig erschweren (ebenso schon Arb 6062, 6200).
|    |
| 2 | | RS0034417 | 19.03.2025 | OGH | RS | Verfallsklauseln haben den Zweck, dem Beweisnotstand zu begegnen, in welchem sich der Arbeitgeber bei verspäteter Geltendmachung befinden würde (Arb 6062 ua). - Antrag an den VfGH -
|    |
| 3 | | RS0034517 | 19.09.2024 | OGH | RS | Kollektivvertragliche Ausschlussfristen auch für zwingende gesetzliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis widersprechen nicht dem § 3 Abs 1 ArbVG, da derartige Verfallsklauseln nicht die Ansprüche selbst, sondern nur ihre Geltendmachung beschränken. Nur dann, wenn sie zum Nachteil der Dienstnehmer...
|    |
| 4 | | RS0029299 | 28.08.2018 | OGH | RS | Eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung liegt vor, wenn aus ihr der Auszahlungsbetrag und dessen Zweckwidmung sowie die vorgenommenen Abzüge einwandfrei erkennbar sind.
|    |
| 5 | | RS0034435 | 25.03.2014 | OGH | RS | Sind die Überstunden Bestandteil der Lohnabrechnung, so bedarf es einer besonderen Geltendmachung durch den Dienstnehmer nicht. Ein Verfall kann in diesem Fall nicht mehr eintreten; die Geltendmachung der ordnungsgemäß abgerechneten Überstunden unterliegt dann vielmehr nur der dreijährigen Verjährun...
|    |
| 6 | | 8ObA34/07v | 30.08.2007 | OGH | TE | |    |