1 | | RS0117654 | 18.03.2025 | OGH | RS | Dem Gesetzgeber steht ein Gestaltungsspielraum insofern zu, als er in seinen rechts- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen frei ist. Gerade im Sozialversicherungsbereich sind Stichtagsregelungen in Anpassung an die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten unvermeidlich, mögen sie auch in...
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2 | | RS0053393 | 09.07.2024 | OGH | RS | Eine zeitliche Differenzierung durch eine Stichtagsregelung verstößt nicht grundsätzlich gegen das Gleichheitsgebot. § 17 Abs 2 IESG stellt auf die Fälligkeit nach Gesetz oder Kollektivvertrag ab.
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3 | | RS0008796 | 22.03.2024 | OGH | RS | Der übliche normale Wortsinn ist ein Hinweis, aber nicht mehr für die Auslegung einer Norm; der noch mögliche Wortsinn begrenzt diese Auslegung.
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4 | | RS0008798 | 22.03.2024 | OGH | RS | Auch eine "verfassungskonforme Auslegung" eines Gesetzes muss ihre Grundlage im Gesetz selbst haben. Die Auslegung kann die fehlende gesetzliche Grundlage - also "das" oder "das andere" (fehlende) Gesetz - nicht ersetzen. (Anrufung des VfGH)
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5 | | 8ObA3/24k | 22.03.2024 | OGH | TE | Arbeitsrecht
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