| 1 | | RS0113481 | 27.02.2025 | OGH | RS | Die Verletzung wesentlicher Bestimmungen des Wahlverfahrens oder leitender Grundsätze des Wahlrechts stellt keinen absoluten Anfechtungsgrund dar. Es kommt nicht auf die abstrakte, sondern die im Einzelfall zu prüfende objektive Eignung des Fehlers, das Wahlergebnis zu beeinflussen, an.
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| 2 | | RS0051171 | 20.10.2022 | OGH | RS | Zur Anfechtung der Wahl wegen Nichtigkeit können nur solche Mängel berechtigen, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit so schwerwiegend sind, daß gesagt werden muß, es seien die elementarsten Grundsätze einer Wahl im allgemeinen und einer Betriebsratswahl im besonderen außer acht gelassen worden (zu §...
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| 3 | | RS0051144 | 20.10.2022 | OGH | RS | Bei einer Gesamtbewertung mehrerer Verstöße beim Wahlvorgang, die bei getrennter Beurteilung nur anfechtbar wären, bei einer Gesamtbeurteilung jedoch das Gewicht einer Nichtigkeit erhalten können, ist Vorsicht geboten, um nicht die vom Gesetzgeber verfolgte Absicht, durch eine umfassende Regelung...
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| 4 | | 8ObA287/99k | 13.04.2000 | OGH | TE | |    |
| 5 | | RS0113480 | 13.04.2000 | OGH | RS | Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Wahl von Personalvertretungsorganen in drei Ebenen mit einem einheitlichen Stimmzettel.
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| 6 | | RS0051043 | 13.04.2000 | OGH | RS | Aus § 21 Abs 1 letzter Satz BRWO kann nicht abgeleitet werden, daß es vor Überreichung des Wahlvorschlages im freien Belieben desjenigen stehe, der eine Unterstützungsunterschrift geleistet hat, diese wieder zurückzuziehen. Wenn auch der Wahlvorschlag, bevor er dem Wahlvorstand übergeben wird, ...
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