1 | | RS0111429 | 23.07.2024 | OGH | RS | Bei ununterbrochen fortdauernder krankheitsbedingter Arbeitsverhinderung entsteht mit Beginn des nächsten Arbeitsjahres ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch auch dann, wenn der Arbeitnehmer zuerst wegen Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruches kein Entgelt mehr erhalten hatte (Abgehen von 8...
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2 | | RS0058468 | 24.02.2009 | OGH | RS | Der Beginn eines neuen Arbeitsjahres begründet keinen neuerlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsverhinderung durch Unglücksfall oder Berufskrankheit.
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3 | | RS0058552 | 18.03.1999 | OGH | RS | Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nur dann, wenn der an der Arbeit verhinderte Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Eintrittes der Verhinderung einen "behaltefähigen" Anspruch auf Arbeitsentgelt besitzt.
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4 | | RS0107833 | 18.03.1999 | OGH | RS | Nach Beendigung des Entgeltfortzahlungsanspruches entsteht bei fortdauerndem Krankenstand im neuen Arbeitsjahr kein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch.
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5 | | 8ObA215/98w | 18.03.1999 | OGH | TE | |    |
6 | | RS0111754 | 18.03.1999 | OGH | RS | Stufensprung nach Eintritt der Dienstunfähigkeit infolge Erkrankung und nach Auslaufen des Entgeltfortzahlungsanspruches ist beachtlich.
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