1 | | RS0109295 | 25.06.2024 | OGH | RS | Die Auslegungsregel des § 915 ABGB ist erst dann für die Auslegung heranzuziehen, wenn die Ermittlung der erklärten Absicht der Parteien (auch unter Einschluss der ergänzenden Verkehrsübung) ohne eindeutiges Ergebnis geblieben ist; man kann (arg: "im Zweifel") § 915 ABGB insofern als subsidiär...
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2 | | RS0017957 | 19.10.2023 | OGH | RS | Steht der Vertragsinhalt eindeutig fest, dann ist für die Anwendung des § 915 ABGB kein Raum.
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3 | | RS0017752 | 06.09.2023 | OGH | RS | Kann mit den Auslegungsregeln des § 914 ABGB das Auslangen gefunden werden, liegt der Fall des § 915 2. Halbsatz ABGB (undeutliche Äußerung) nicht vor.
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4 | | RS0031488 | 24.05.2023 | OGH | RS | Der "Gleichbehandlungsgrundsatz" kann auch bei Sondervereinbarungen nach § 36 VBG 1948 angewendet werden. Wenn die Republik Österreich aller Dienstnehmer gleicher Kategorie gleich behandelt, einen einzelnen aber ohne sachlichen Grund von dieser Behandlung ausnimmt und ein solches Verhalten gegen die...
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5 | | RS0028240 | 24.05.2023 | OGH | RS | Dem Dienstgeber muss es grundsätzlich freistehen, freiwillige Zuwendungen an seine Dienstnehmer an bestimmte Bedingungen zu knüpfen und auf bestimmte Gruppe von Dienstnehmer zu beschränken, solange er dabei nicht willkürlich und sachfremd differenziert und damit gegen den arbeitsrechtlichen...
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6 | | RS0016815 | 24.05.2023 | OGH | RS | Bei der Bestimmung der Kriterien für eine (freiwillige) Besserstellung von Dienstnehmern ist der Dienstgeber frei; er darf sie nur nicht im Einzelfall willkürlich und ohne sachlichen Grund zum Nachteil eines einzelnen Dienstnehmers verlassen. Es kommt daher nicht immer drauf an, ob auch bei dem...
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7 | | 8ObA21/23f | 24.05.2023 | OGH | TE | Arbeitsrecht
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8 | | RS0134392 | 24.05.2023 | OGH | RS | Die VBO der Stadt Linz unterscheiden in § 8 und § 12 klar zwischen monatlich auszuzahlenden Monatsbezügen und vierteljährlich auszuzahlenden Sonderzahlungen, sodass der „Monatsbezug“ die Sonderzahlungen nicht miteinschließt. Die Unterscheidung von Monatsbezug einerseits und Sonderzahlungen andererse...
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9 | | RS0081830 | 24.05.2023 | OGH | RS | Die VBO ist eine Vertragsschablone, die kraft einzelvertraglicher Vereinbarung im Dienstvertrag Vertragsinhalt wird.
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10 | | RS0081839 | 24.05.2023 | OGH | RS | Mangels einer landesgesetzlichen oder vertraglichen Determinierung des der Berechnung der Abfertigung zugrundeliegenden Begriffes "Monatsentgelt" in § 27 VBO ist der im Arbeitsrecht allgemein geltende weite Entgeltbegriff, wonach alle nur erdenklichen Entgeltarten, wie Zulagen, Provisionen, Prämien...
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11 | | RS0059222 | 24.05.2023 | OGH | RS | Da das Land Oberösterreich von der den Ländern eingeräumte Regelungskompetenz bezüglich der Bediensteten der Städte mit eigenem Statut nicht Gebrauch gemacht hat, kommen auf diese Dienstverhältnisse die Bestimmungen des ABGB bzw des AngG zur Anwendung. Die VBO ist nur lex contractus.
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12 | | RS0016829 | 24.05.2023 | OGH | RS | Gerade auf freiwillige Leistungen, auf die die Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch haben (hier: die in der DO.A. nur im Rahmen einer Kann-Bestimmung vorgesehene besondere Vorrückung) ist der Gleichbehandlungsgrundsatz anzuwenden. Bei Gewährung derartiger Leistungen darf der Arbeitgeber die von ihm...
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13 | | RS0081487 | 24.05.2023 | OGH | RS | Unter dem Begriff des Monatsentgelts im Sinne des VBG 1948 ist nicht - wie sonst im Arbeitsrecht - ein die gesamte Entlohnung umfassender Oberbegriff zu verstehen. Es wird vielmehr der Hauptbezug (seit der Einführung des § 8a VBG unter Zuzählung bestimmter dazugehörender Zulagen) den übrigen...
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14 | | RS0126583 | 24.05.2023 | OGH | RS | Das Angestelltengesetz hat – als „allgemeines“ Arbeitsvertragsrecht – auch nach dem In-Kraft-Treten der B-VG-Novelle 1999 für jene Landes- und Gemeindebediensteten Geltung, deren Arbeitsverhältnisse noch nicht durch eine landesgesetzliche Regelung erfasst sind.
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