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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
18ObA16/24x25.04.2024OGHTEArbeitsrecht
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2RS005181825.04.2024OGHRSSteht fest, dass durch die Kündigung wesentliche Interessen des gekündigten Arbeitnehmers beeinträchtigt sind und andererseits in der Person des Arbeitnehmers liegende Umstände betriebliche Interessen nachteilig berühren, dann sind diese Voraussetzungen zueinander in eine Wechselbeziehung zu setzen...
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3RS012405525.04.2024OGHRSOb bei der Geltendmachung von Umständen, die in der Person des Arbeitnehmers gelegen sind und die betrieblichen Interessen nachteilig berühren, eine ungebührliche Verzögerung vorliegt, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, die keine erhebliche Rechtsfrage begründen.
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4RS005188825.04.2024OGHRSEs reicht aus, dass die in der Person des Arbeitnehmers gelegenen Umstände die betrieblichen Interessen soweit nachteilig berühren, dass sie bei objektiver Betrachtungsweise einen verständigen Betriebsinhaber zur Kündigung veranlassen würden und die Kündigung als gerechte, dem Sachverhalt adäquate...
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