| 1 | | RS0008897 | 26.08.2025 | OGH | RS | Bei der Auslegung einer kollektivvertraglichen Norm darf den Kollektivvertragsparteien zumindest im Zweifel unterstellt werden, dass sie eine vernünftige, zweckentsprechende und praktisch durchführbare Regelung treffen sowie einen gerechten Ausgleich der sozialen und wirtschaftlichen Interesse...
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| 2 | | RS0050963 | 26.08.2025 | OGH | RS | Der normative Teil von Betriebsvereinbarungen ist nach den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln auszulegen; die für die Interpretation von rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen normierten Grundsätze des ABGB haben daher hier keine Anwendung zu finden.
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| 3 | | RS0010088 | 29.04.2025 | OGH | RS | Der normative Teil eines Kollektivvertrages ist gemäß den §§ 6 und 7 ABGB nach seinem objektiven Inhalt auszulegen; maßgeblich ist, welchen Willen des Normgebers der Leser dem Text entnehmen kann. Die Vernehmung von Personen, die am Zustandekommen des Kollektivvertrages mitgewirkt haben, über ihre...
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| 4 | | RS0085572 | 29.04.2025 | OGH | RS | Gegenstand der besonderen Feststellungsklage gemäß § 54 Abs 1 ASGG ist eine auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen gerichtete Klage im Sinne des § 228 ZPO. Voraussetzung des Feststellungsanspruches ist daher, dass der Kläger ein rechtliches Interesse...
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| 5 | | RS0028611 | 26.06.2024 | OGH | RS | Grundsätzlich ist auch eine rückwirkende Verringerung von mit Betriebsvereinbarung zugebilligten Leistungen durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung - und zwar auch im Wege der authentischen Interpretation der früheren Betriebsvereinbarung - zulässig.
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| 6 | | 8ObA137/02h | 13.02.2003 | OGH | TE | |    |