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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS001932520.12.2023OGHRSBeim Darlehen werden vertretbare Sachen in das Eigentum des Empfängers mit der Abrede übertragen, dass die gleiche Menge gleicher Art und Güte zurückzugeben ist. Zu den essentiellen Erfordernissen des Darlehens gehört sohin das Versprechen der Rückzahlung.
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2RS001921927.06.2007OGHRSZur Abgrenzung Darlehen - stille Gesellschaft: Die hauptsächlichsten, wenn auch nicht zwingenden Unterscheidungsmerkmale, die für das Vorliegen einer stillen Gesellschaft sprechen, sind die Beteiligung am Gewinn und Verlust, keine feste Vergütung des Geldgebers, die Stärke der Überwachungsrechte ...
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3RS005700820.05.1998OGHRSEin Mitschuldantrag muß erfolglos bleiben, wenn die Beklagte wegen § 49 letzter Satz EheG die Eheverfehlung des Klägers nicht als Scheidungsgrund geltend machen kann.
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4RS001943828.04.1988OGHRSEine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist von einem Darlehen, das nicht gegen fixe Zinsen, sondern gegen Gewinnanteil gewährt wird, danach anzugrenzen, ob dem Gewinnbeteiligten Mitentscheidungsrechte bei der Führung des Unternehmens zustehen. Ein Indiz für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ...
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57Ob568/8828.04.1988OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

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