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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS011864024.01.2024OGHRSFragen, die durch die Anwendung bestehender Rechtsprechung in Verbindung mit Gesetzen der Logik zu klären sind, stellen keine erheblichen Rechtsfragen dar.
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2RS006807628.03.2023OGHRSEin erheblich nachteiliger Gebrauch im Sinne des § 19 Abs 2 Z 4 MG liegt dann vor, wenn durch eine wiederholte, länger währende vertragswidrige Benützung des Bestandobjektes oder durch eine längere Reihe von Unterlassungen notwendiger Vorkehrungen wichtige Interessen des Vermieters verletzt ...
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3RS006783228.03.2023OGHRSEin erheblich nachteiliger Gebrauch im Sinne des § 19 Abs 2 Z 3 MG liegt dann vor, wenn durch eine wiederholte, länger währende vertragswidrige Benützung des Bestandobjektes oder durch eine längere Reihe von Unterlassungen notwendige Vorkehrungen wichtige Interessen des Vermieters verletzt ...
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4RS002101821.02.2023OGHRSOb ein erheblich nachteiliger Gebrauch vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (so schon MietSlg 18209, 18379 ua).
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5RS007048224.03.2021OGHRSBei Beurteilung der Frage des dringenden Eigenbedarfs ist ein strenger Maßstab anzulegen. Der Kündigungsgrund des dringenden Eigenbedarfs ist demnach nur dann gegeben, wenn auf Seiten des Vermieters ein Notstand, also die unabweisliche Notwendigkeit, den bestehenden Zustand so bald als möglich ...
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6RS013313023.09.2020OGHRSDie nicht mit einer Substanzgefährdung verbundene Verletzung vertraglicher Pflichten erfüllt nur dann den Tatbestand des § 1118 ABGB, wenn sie die Interessen des Bestandgebers erheblich beeinträchtigt.
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7RS011369323.09.2020OGHRSOb ein dem Bestandnehmer anzulastender Nachteil, also insbesondere eine Rufbeeinträchtigung, als "erheblich nachteiliger Gebrauch" im Sinne des § 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG droht beziehungsweise bereits eingetreten ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, deren rechtliche ...
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8RS006810331.07.2019OGHRSDie Frage, ob ein erheblich nachteiliger Gebrauch im Sinne des § 19 Abs 2 Z 4 MG vorliegt oder nicht, ist immer nach den Umständen des einzelnen Falles zu beurteilen (MietSlg 2463, 8912, 6 Ob 304/62 ua).
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9RS007083329.09.2016OGHRSVoraussetzung der Möglichkeit einer Teilkündigung von mitgemieteten Nebenräumen ist, dass ein Kündigungsgrund nach Abs 1 (des § 31) oder nach § 30 MRG gegeben ist. Für eine solche Auslegung spricht, dass bei Beschränkung der Teilkündigung von Nebenräumen auf den Kündigungsgrund des Eigenbedarfes ...
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10RS006857619.01.2011OGHRSEin dringender Eigenbedarf kann von einem Verein nur dann geltend gemacht werden, wenn er das Bestandobjekt für sich selbst benötigt; er kann sich aber nicht auf den Bedarf eines Vereinsmitgliedes erstrecken.
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11RS006774619.01.2011OGHRSZur Erfüllung ihrer Zwecke, also für ihren Betrieb, kann auch eine juristische Person Eigenbedarf geltend machen.
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127Ob242/10d19.01.2011OGHTEStreitiges Wohnrecht
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