1 | | RS0035962 | 21.02.2024 | OGH | RS | Wurde die Unzulässigkeit der Revision in der Revisionsbeantwortung nicht geltend gemacht, so gebühren dem Revisionsgegner bei Verwerfung der Revision keine Kosten.
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2 | | RS0103384 | 25.01.2024 | OGH | RS | Eine Entscheidung, die zwar bisher die einzige ist, die aber ausführlich begründet und mehrfach veröffentlicht wurde, zu der gegenteilige Entscheidungen nicht vorliegen und die auch vom Schrifttum ohne Kritik übernommen wurde, reicht für das Vorliegen einer gesicherten Rechtsprechung aus (Kodek ...
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3 | | RS0019782 | 19.12.2018 | OGH | RS | Dem Bestandnehmer steht für die von ihm selbst verrichteten Arbeiten nur dann eine Entlohnung für Mühewaltung zu, wenn diese von ihm berufsmäßig oder gewerbsmäßig ausgeführt wurden.
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4 | | RS0105637 | 30.08.2016 | OGH | RS | Bei der Geschäftsführung ohne Auftrag hat der Geschäftsführer, der Entlohnung für seine Mühewaltung begehrt, konkrete Tatsachenbehauptungen aufzustellen, welche Tätigkeiten (Aufwendungen) er entfaltete. Eine Aufschlüsselung nach geleisteten Arbeitsstunden ist dann nicht nötig, wenn in diesem ...
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5 | | RS0019940 | 12.07.2000 | OGH | RS | Entlohnung für Mühewaltung gebührt nur bei berufsmäßigen persönlichen Leistungen.
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6 | | 7Ob155/00w | 12.07.2000 | OGH | TE | | |