1 | | RS0005823 | 25.10.2022 | OGH | RS | Pflichtteilsansprüche können nur im Prozesswege erhoben werden.
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2 | | RS0012943 | 28.09.2021 | OGH | RS | Nach § 951 ABGB ist auf Zahlung des Ausfalls am Pflichtteil bei Exekution in die geschenkte Sache, nicht aber auf Herausgabe des Geschenks zu klagen.
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3 | | RS0012922 | 29.06.2020 | OGH | RS | Anders als bei der Berechnung des "Nachlasspflichtteiles", bei welcher der Noterbe an der Entwicklung des Nachlasses zwischen dem Erbfall und der wirklichen Zuteilung des Pflichtteiles teilnimmt, sind bei der Ermittlung des "Schenkungspflichtteiles" Schenkungen mit deren Wert zur Zeit des Erbfalles ...
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4 | | RS0012933 | 28.06.2016 | OGH | RS | Der Pflichtteil ist wohl nach dem Werte des Verlassenschaftsvermögens am Todestage des Erblassers zu berechnen, es gebührt aber dem Noterben darüber hinaus ein verhältnismäßiger Anteil an der Werterhöhung und an den Erträgnissen des Nachlassvermögens bis zum Tage der wirklichen Zuteilung des ...
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5 | | RS0034357 | 06.09.2012 | OGH | RS | Die Verjährungsfrist zur Inanspruchnahme des Beschenkten wegen Verkürzung des Pflichtteiles beginnt mit dem Tod des Schenkers.
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6 | | RS0008284 | 13.06.2012 | OGH | RS | Die Pflichtteilsansprüche erwachsener Noterben sind nicht im Abhandlungsverfahren, sondern im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Dies gilt insbesondere auch für die Anrechnung von Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat. Die bei Klang II/1 S 707, vertretene Rechtsansicht, ...
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7 | | RS0034406 | 09.02.2009 | OGH | RS | Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches im Verlassenschaftsverfahren unterbricht nicht die Verjährung, diese Wirkung kommt nur der gehörig fortgesetzten Klage zu.
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8 | | RS0012950 | 12.05.1992 | OGH | RS | Das Pflichtteilsrecht gibt einem bestimmten Personenkreis das Forderungsrecht auf einen Anteil vom Wert der Erbschaft, wobei unter den Voraussetzungen des § 785 ABGB die Pflichtteilserhöhung wegen Schenkungen vorgesehen ist, in deren Rahmen auch der geschenkte Teil einer gemischten Schenkung ...
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9 | | 6Ob633/91 | 12.03.1992 | OGH | TE | | |