| 1 | | RS0074219 | 29.09.2025 | OGH | RS | Wirkt die materielle Rechtskraft der strafgerichtlichen Verurteilung derart, dass der Verurteilte das Urteil gegen sich gelten lassen muss, und wirkt dieses für den Rechtskreis des Verurteilten, für diesen aber gegen jedermann, so kann sich niemand im nachfolgenden Rechtsstreit einer anderen Partei...
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| 2 | | RS0043494 | 29.09.2025 | OGH | RS | Durch eine rechtskräftige Verurteilung nach § 6 Mediengesetz, durch die festgestellt wird, der Medieninhaber habe durch einen näher bezeichneten Medieninhalt den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede, der Verleumdung oder Verspottung hergestellt, wird für die Zivilgerichte bindend und nicht mehr...
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| 3 | | RS0074230 | 16.09.2025 | OGH | RS | Der Missachtung der Bindungswirkung einer materiell rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung ist ebenfalls das Gewicht eines von Amts wegen wahrzunehmenden Nichtigkeitsgrundes beizumessen.
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| 4 | | RS0054817 | 22.07.2025 | OGH, AUSL EGMR | RS | Solange bei wertenden Äußerungen die Grenzen zulässiger Kritik nicht überschritten werden, kann auch massive, in die Ehre eines anderen eingreifende Kritik, die sich an konkreten Fakten orientiert, zulässig sein.
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| 5 | | RS0074226 | 26.02.2025 | OGH | RS | Die materielle Rechtskraft ist auch, soweit sie als Bindungswirkung auftritt, von Amts wegen wahrzunehmen, so dass die durch diesen Nichtigkeitsgrund betroffenen Entscheidungen aufzuheben, die neuerliche Sachentscheidung aber unter Bindung an die rechtskräftig entschiedene Vorfrage zu treffen ist.
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| 6 | | RS0032212 | 19.12.2024 | OGH | RS | "Tatsachen" sind hier Umstände, Ereignisse oder Eigenschaften mit einem greifbaren, für das Publikum erkennbaren und von ihm an Hand bestimmter oder doch zu ermittelnder Umstände auf seine Richtigkeit überprüfbaren Inhalt.
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| 7 | | RS0085174 | 14.05.2009 | OGH | RS | Für die zivilrechtliche Ehrenbeleidigung nach § 1330 Abs 1 ABGB gilt, insoweit sie nicht gleichzeitig auch eine rufschädigende Tatsachenbehauptung nach Abs 2 leg cit darstellt, eine einjährige Verjährungsfrist (§ 1490 Abs 1 ABGB). Für Schadenersatzklagen nach § 1330 Abs 2 ABGB gilt die dreijährige...
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| 8 | | 6Ob265/00i | 23.11.2000 | OGH | TE | |    |
| 9 | | RS0114454 | 23.11.2000 | OGH | RS | Der Tatbestand des § 111 StGB setzt im Gegensatz zur Beleidigung nach § 115 StGB eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung voraus.
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