1 | | RS0008880 | 21.06.2023 | OGH | RS | Unbefriedigende Gesetzesbestimmungen zu ändern, ist nicht Sache der Rechtsprechung, sondern der Gesetzgebung; die Gerichte haben nur die bestehenden Gesetze anzuwenden; es ist hingegen keineswegs ihre Aufgabe, im Wege der Rechtsfortbildung oder einer allzu weitherzigen Interpretation möglicher ...
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2 | | RS0106010 | 16.05.2006 | OGH | RS | Unter einer Lebensgemeinschaft wird eine eheähnliche Gemeinschaft zwischen verschieden-geschlechtlichen Personen verstanden und eine ausdehnende Interpretation dieses Begriffes infolge der vom Gesetzgeber vorgesehenen taxativen Aufzählung der Eintrittsberechtigten einheitlich abgelehnt. (Hinweis: ...
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3 | | RS0106011 | 16.05.2006 | OGH | RS | Mag auch die Gesetzgebung von den dadurch Betroffenen als unbefriedigend empfunden werden (hier: fehlende Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften in § 14 Abs 3 MRG), ist es nicht Sache der Rechtsprechung, diese zu korrigieren (JBl 1993, 235) oder im Wege der Rechtsfortbildung oder ...
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4 | | 6Ob2325/96x | 05.12.1996 | OGH | TE | |    |