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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS011224309.05.2025OGHRSVoraussetzung für die Wirksamkeit der Befristung bei einem Mietvertrag ist die Einhaltung der Schriftform; dies bedeutet, dass eine die Vereinbarung des unbedingten, durch Datum oder Fristablauf von vornherein bestimmten Endtermines dokumentierende Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt sein...
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2RS001723224.04.2024OGHRSBei einem zweiseitig verbindlichen Vertrag ist dem Formerfordernis der Schriftlichkeit nur dann entsprochen, wenn beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben.
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3RS007893424.04.2024OGHRSDie Schriftform erfordert grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift unter dem Text.
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4RS001798321.03.2022OGHRSZum Abschluß des schriftlichen Zeitmietvertrags auf der Vermieterseite genügt die nicht schriftlich erteilte Bevollmächtigung eines der Miteigentümer.
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56Ob192/19g23.01.2020OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

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