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Datentabelle
Nr.
GZ/RS-Nr.
Datum
Gericht
Typ
Kurzinformation
Hauptdokument
1
RS0112243
09.05.2025
OGH
RS
Voraussetzung für die Wirksamkeit der Befristung bei einem Mietvertrag ist die Einhaltung der Schriftform; dies bedeutet, dass eine die Vereinbarung des unbedingten, durch Datum oder Fristablauf von vornherein bestimmten Endtermines dokumentierende Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt sein...
2
RS0017232
24.04.2024
OGH
RS
Bei einem zweiseitig verbindlichen Vertrag ist dem Formerfordernis der Schriftlichkeit nur dann entsprochen, wenn beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben.
3
RS0078934
24.04.2024
OGH
RS
Die Schriftform erfordert grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift unter dem Text.
4
RS0017983
21.03.2022
OGH
RS
Zum Abschluß des schriftlichen Zeitmietvertrags auf der Vermieterseite genügt die nicht schriftlich erteilte Bevollmächtigung eines der Miteigentümer.
5
6Ob192/19g
23.01.2020
OGH
TE
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