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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS012969717.01.2025OGHRSDie Befugnisse des Betriebsrates werden durch das DSG 2000 nicht berührt.
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2RS012093217.09.2014OGHRSZiel des Datenschutzrechts ist es, den Rechtsschutz der natürlichen oder juristischen Person oder Personengemeinschaft zu gewährleisten, deren Daten verwendet werden. Das Datenschutzgesetz ist allein auf den Schutz des Betroffenen ausgerichtet.
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3RS012093017.09.2014OGHRS§ 9 DSG 2000 sieht im Unterschied zur Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 8 DSG2000 einen Rechtfertigungsgrund der überwiegenden berechtigten Interessen des Auftraggebers nicht vor. Selbst wenn daher ein sensibles Datum für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses notwendig ist, darf es ohne...
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46ObA1/14m17.09.2014OGHTEEinsichtsrechte des Betriebsrats,Arbeitsrecht
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