1 | | RS0129697 | 17.01.2025 | OGH | RS | Die Befugnisse des Betriebsrates werden durch das DSG 2000 nicht berührt.
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2 | | RS0120932 | 17.09.2014 | OGH | RS | Ziel des Datenschutzrechts ist es, den Rechtsschutz der natürlichen oder juristischen Person oder Personengemeinschaft zu gewährleisten, deren Daten verwendet werden. Das Datenschutzgesetz ist allein auf den Schutz des Betroffenen ausgerichtet.
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3 | | RS0120930 | 17.09.2014 | OGH | RS | § 9 DSG 2000 sieht im Unterschied zur Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 8 DSG2000 einen Rechtfertigungsgrund der überwiegenden berechtigten Interessen des Auftraggebers nicht vor. Selbst wenn daher ein sensibles Datum für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses notwendig ist, darf es ohne...
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4 | | 6ObA1/14m | 17.09.2014 | OGH | TE | Einsichtsrechte des Betriebsrats,Arbeitsrecht
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