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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS008550908.05.2003OGHRS(Zum AUVG) Haftung des Unternehmers für den durch die Unterlassung der Unfallsanzeige entstandenen Schaden. Die Pflicht zur Anzeige ist noch nicht mit deren Aufgabe zur Post, sondern erst mit deren Einlangen bei der zuständigen Stelle erfüllt. Mitverschulden des Verletzten an der Unterlassung der...
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2RS001401125.11.1980OGHRSWer einem Angestellten die Entgegennahme von Telefongesprächen in seinem geschäftlichen Betrieb überläßt, muß es gegen sich gelten lassen, daß ein Dritter auf die Übermittlung des telefonisch Bestellten an ein vertretungsbefugtes Organ vertraut. Er muß das seinem Angestellten gegenüber Bestellte so...
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3RS001410125.11.1980OGHRSTelefonischer Zuspruch des Annahmetelegrammes an einen Angestellten oder Hausgenossen genügt jedenfalls dann, wenn der Beklagte selbst die telefonische Durchsage aller für ihn einlangenden Telegramme verlangt hat.
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