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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS005118021.11.2022OGHRSLiegt die Bestimmung der Prämienhöhe allein im subjektiven Ermessen des Arbeitgebers oder eines von ihm Beauftragten, liegt keine "Entgeltfindungsmethode" im Sinn § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG vor; das gänzliche Fehlen einer im voraus nach allgemeinen Merkmalen umschriebenen und daher im Einzelfall nachvollz...
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